Die Anmeldung eines Kindes zur IOGS ist bis zum 15.03. eines Jahres für das kommende neue Schuljahr bei der Schulleitung der Grundschule zu beantragen. Die Schulleitung, die Stadt Brakel und der Kreis Höxter entscheiden über die Aufnahme des Kindes.
Anmeldungen während des laufenden Schuljahres sind bei der Leitung der IOGS oder der Schulleitung vorzunehmen.
Die Anzahl der Plätze in der IOGS ist begrenzt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der IOGS.
Ein abgeschlossener Vertrag ist für ein Schuljahr bindend!
Nur in besonderen, begründeten Ausnahmefällen ist eine Abmeldung des Kindes im laufenden Schuljahr möglich.
Die regelmäßige Teilnahme am Betreuungsangebot des Ganztages ist erwünscht.



