Allgemeine Informationen IOGS

Die Anmeldung eines Kindes zur IOGS ist bis zum 15.03. eines Jahres für das kommende neue Schuljahr bei der Schulleitung der Grundschule zu beantragen. Die Schulleitung, die Stadt Brakel und der Kreis Höxter entscheiden über die Aufnahme des Kindes.

Anmeldungen während des laufenden Schuljahres sind bei der Leitung der IOGS oder der Schulleitung vorzunehmen.

Die Anzahl der Plätze in der IOGS ist begrenzt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der IOGS.

Ein abgeschlossener Vertrag ist für ein Schuljahr bindend!

Nur in besonderen, begründeten Ausnahmefällen ist eine Abmeldung des Kindes im laufenden Schuljahr möglich.

Die regelmäßige Teilnahme am Betreuungsangebot des Ganztages ist erwünscht.

An den Betreuungstagen nehmen die Kinder des Ganztags ein Mittagessen in der Mensa des Kolping – Berufsbildungswerkes in Brakel ein.

Der Kostenbeitrag für das Mittagessen beträgt monatlich 52,- € und ist auch während der Schließungszeiten der IOGS zu entrichten. Er kann zwecks Kostendeckung angepasst werden.

Das Essengeld ist zusätzlich zum mtl. Elternbeitrag zu zahlen.

Die IOGS wird durch Zuschüsse des Landes NRW, der Stadt Brakel, dem Kreis Höxter und Elternbeiträge finanziert. Die Elternbeiträge sind nach der Satzung der Stadt Brakel vom Einkommen der Eltern abhängig und wie folgt gestaffelt:

Jahresbruttoeinkommen € mtl. Beitrag €

1.Kind

mtl. Beitrag €

2.Kind und jedes weitere Kind

bis 19.199 0,00 0,00
bis 27.999 30,90 15,50
bis 36.999 39,10 19,60
bis 45.999 55,60 27,80
bis 54.999 80,30 40,20
bis 63.999 113,30 56,70
bis 72.999 148,30 74,20
bis 81.249 187,50 93,70
über 81.250 215,30 107,60

Die Elternbeiträge erhöhen sich jährlich zum 01.08. des Jahres gegenüber den bis zum 31.07. des Jahres geltenden Beiträge jeweils um einen Prozentsatz von 3,0. Die Anpassung erfolgt erstmals zum 01.08.2022.

Die Berechnung des maßgeblichen Einkommens erfolgt nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen und der analogen Anwendung des Kinderbildungsgesetzes. Die Beitragspflicht besteht auch in den Ferien und wird durch Schließungszeiten der IOGS nicht berührt.

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