Gemeinsames Lernen

Inhalt

  1. Allgemeine schulische Rahmenbedingungen
    • Räumliche und sächliche Situation
    • Einsatz der sonderpädagogischen Lehrkräfte
    • Teamarbeit
  2. Übergangsgestaltung
    • Kindertageseinrichtungen – Grundschule
    • Grundschule – Sekundarstufe
  3. Individuelle Förderung und Diagnostik
    • Eingangsdiagnostik
    • Diagnostik ab Jahrgang 2
    • Individuelle Förderung / Förderplanung
  4. Leistungsmessung

1. Allgemeine schulische Rahmenbedingungen

Die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Brakel (nachfolgend SGGS genannt) ist eine Schule an 2 Standorten und wird von ca. 650 Schülerinnen und Schülern verteilt auf 29 Klassen besucht. Die Klassengrößen entsprechen den rechtlichen Vorgaben. Bei der Klassenbildung wird auf eine heterogene Durchmischung der Lerngruppen geachtet. Insbesondere Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale-soziale Entwicklung werden auf verschiedene Klassen verteilt. Dies gilt auch für jene Kinder, die besondere Verhaltensauffälligkeiten zeigen.

1.1 Räumliche und sächliche Situation

Die SGGS verfügt am Hauptstandort im vorderen Gebäudeteil über einen Pflegeraum, der mit einer höhenverstellbaren Pflegeliege, einem Lifter, einem Behinderten-WC und einer Dusche ausgestattet ist. Im hinteren Gebäudeteil steht ein weiteres Behinderten-WC zur Verfügung. Der Pflegeraum liegt mit 3 Klassenräumen auf einer Ebene und ist über den Schulhof von allen Räumen der Schule aus erreichbar. Am Teilstandort ist ein Behinderten-WC eigerichtet, welches von allen Klassenräumen aus ebenerdig zu erreichen ist.

Beide Sonderpädagoginnen sowie die Sozialpädagogische Fachkraft der SGGS verfügen über jeweils einen Differenzierungsraum, der individuell genutzt wird. Weiterhin können 2 PC-Räume und 2 Nebenräume für die äußere Differenzierung genutzt werden. Das vorhandene Lern- und Unterrichtsmaterial steht allen Lehrkräften zur Verfügung und wird kontinuierlich entsprechend den individuellen Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler ergänzt. Die zurzeit eingesetzten Lehrwerke ermöglichen grundsätzlich einen individualisierten, differenzierten Unterricht in allen Lernbereichen.

Im Rahmen von individueller Förderung müssen feste Rituale wie der Morgenkreis, die Tagestransparenz und Ähnliches im Vormittag installiert werden. Im Idealfall einigt sich das Jahrgangsteam auf bestimmte Rituale.

1.2 Einsatz der sonderpädagogischen Lehrkräfte

Im Rahmen der Stundenplangestaltung wird der Einsatz der Sonderpädagoginnen generell als Doppelbesetzung vorgesehen und nicht zu Vertretungszwecken herangezogen.

In der Schuleingangsphase werden die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache in jeweils 1 Klasse ihres Jahrganges zusammengefasst und in einem Umfang von mindestens 5 Wochenstunden durch 1 Sonderpädagogin im Rahmen des Klassenunterrichtes betreut. Weiterhin erhalten die Kinder 2 Wochenstunden zusätzliche Sprachförderung in einer Kleingruppe.

In den Jahrgänge 3 und 4 sollen verbindlich in allen Klassen, in denen Kinder mit zieldifferentem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beschult werden, in den ersten beiden Unterrichtsstunden die Fächer Deutsch und Mathematik erteilt werden. Parallel zu diesem Klassenunterricht werden die Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung im Rahmen einer Fördergruppe sonderpädagogisch gefördert. Ab der 3. Stunde finden alle weiteren Unterrichtsfächer im Klassenverband statt. Auf diesem Weg soll versucht werden, allen Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Förderung zuteilwerden zu lassen, um sie mit einem ihren Fähigkeiten entsprechenden Fundament aus der Grundschule zu entlassen.

Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale – soziale Entwicklung erhalten in einem Umfang von ca. 2 Wochenstunden sonderpädagogische Unterstützung. Umfang und Ausgestaltung der Unterstützung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und kann im Verlauf des Schuljahres variieren.

Derzeit findet mit insgesamt 4 Stunden verteilt auf 2 Wochentage sonderpädagogische Förderung am Teilstandort durch 1 Sonderpädagogin statt. Zukünftig soll das gemeinsame Lernen ausschließlich am Hauptstandort gebündelt werden, um einen effektiveren Einsatz der personellen Ressource zu gewährleisten.

Im Rahmen der Fachkonferenz Gemeinsames Lernen, die sich aus den Sonderpädagoginnen, der Sozialpädagogischen Fachkraft sowie einzelnen Klassenlehrerinnen/-lehrern der GL-Klassen zusammensetzt, findet neben der konzeptionellen Arbeit insbesondere allgemeine und individuelle Beratung der Lehrkräfte zu allen Fragen des Gemeinsamen Lernens statt. Hierbei kann es sich um organisatorische, strukturelle und differenzierende Belange aber auch um Einzelfallberatung handeln.

Die sonderpädagogischen Arbeit wird in Form von Nebenakten für die Klassenbücher und mittels Förderplänen dokumentiert. Pro Halbjahr wird jeweils 1 Förderplan erstellt.

1.3 Teamarbeit

Eine zentrale Gelingensbedingung für das Gemeinsame Lernen ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Team. Ein regelmäßiger Austausch über unterrichtliche und erzieherische Belange und Lernstände ist unabdingbar für eine  erfolgreiche Förderung. An der SGGS wird über regelmäßigen Jahrgangsteamsitzungen und die Fachkonferenz GL ein größerer Rahmen für den Austausch gegeben. Weiterhin schreiben Klassenlehrerin/-lehrer, Sonderpädagogin und gegebenenfalls die Integrationskraft gemeinsam die Förderpläne für ihre Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und legen dabei die nächsten Schritte und Lernziele unter Berücksichtigung des Lernfortschrittes fest. Die Verschriftlichung der Förderpläne wird gemeinsam im Zuge der Besprechung oder abwechselnd von der Klassenlehrerin und der Sonderpädagogin vorgenommen.

Im Rahmen der Elternberatung nehmen die Sonderpädagoginnen nach Möglichkeit an den Elterngesprächen teil. Klassenlehrerin/-lehrer und Sonderpädagogin legen im Vorfeld gemeinsam Ziel und Vorgehensweise für das Elterngespräch fest.

2. Übergangsgestaltung

Die Verzahnung der unterschiedlichen Einrichtungen innerhalb der Bildungskette spielt in allen Bereichen der Grundschule eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Förderung von Kindern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen ist ein Austausch über das einzelne Kind zwischen den beteiligten Pädagoginnen der verschiedenen Bildungseinrichtungen die Grundlage, für eine durchgängige, individuelle und nachhaltige Förderung, die die jeweiligen Entwicklungsstände im Blick hat. Der Austausch findet ausschließlich mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten statt.

2.1 Kindertageseinrichtungen – Grundschule

Die Kooperation zwischen den Kindertageseinrichtungen der verschiedenen Träger innerhalb des Stadtgebietes Brakel und der SGGS wurden schriftlich in Kooperationsvereinbarungen festgehalten.  Neben den im Jahresplan verbindlich vereinbarten Terminen bezüglich der Elterninformation der 4jährigen und der Austauschtreffen, besuchen die Schulleiterin und die Sozialpädagogische Fachkraft in der Zeit von März bis Mai die einzelne Kindertageseinrichtung, um sich über die im kommenden Schuljahr einzuschulenden Kinder auszutauschen. Grundsätzliche Voraussetzung für diesen Austausch ist das Einverständnis der Eltern, die bei der Schulanmeldung eine entsprechende Erklärung unterschreiben können.

Inhaltlich werden insbesondere Informationen über den Lernstand und das Leistungsvermögen sowie über die Stellung des Kindes innerhalb der Peergroup eingeholt. Auch die Lernfreude und Begabungen sowie Problemfelder werden thematisiert.

Nach der Einschulung findet im Januar des nächsten Jahres ein Austauschtreffen zwischen den Lehrkräften, der Sonderpädagoginnen und der Sozialpädagogischen Fachkraft der SGGS und den Erzieherinnen der Kindertageseinrichtungen statt. Im Mittelpunkt dieser Gespräche stehen Lernentwicklung und Persönlichkeitsentwicklung, aber auch Fragestellungen zu aufgetretenen Problemfeldern des einzelnen Kindes.

2.2 Grundschule – Sekundarstufe

Im Rahmen des Überganges zur weiterführenden Schule nehmen die Lehrkräfte der SGGS an der Pädagogischen Koordinierungssitzung teil, die durch die Inklusionskoordinatorin für das Schulamt des Kreises Höxter für den Sekundarbereich angeboten wird. Im Verlauf der Übergangberatung werden die Eltern über die Schulformempfehlung der Grundschule bei Zielgleichheit und die Möglichkeiten der Beschulung für ihr Kind  informiert. Dieses Gespräch wird auf einem Formular des Schulamtes für den Kreis Höxter dokumentiert. Gleichzeitig können die Eltern auf diesem Formular ihr Einverständnis für die oben genannte Pädagogische Koordinierungssitzung erteilen.

Ein weiterer Baustein in der Übergangsgestaltung vor dem Schulwechsel ist die Unterrichtshospitation der Sonderpädagogin der Gesamtschule Brakel an der SGGS sowie der fachliche Austausch zwischen den Schulsozialarbeiterinnen der SGGS und der Gesamtschule, soweit das im Einzelfall notwendig erscheint.

Im Anschluss an den Schulwechsel besuchen die Lehrkräfte der SGGS ihre Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschule und nehmen an den Erprobungsstufenkonferenzen der weiterführenden Schulen teil.

3. Individuelle Förderung und Diagnostik

Individuelle Förderung ist Bestandteil jeglichen Unterrichts und betrifft jede Schülerin/jeden Schüler. Sie beinhaltet sowohl die Förderung zum Ausgleich von Lerndefiziten als auch die Förderung von besonderen Begabungen.

3.1 Eingangsdiagnostik und Förderung

Die Eingangsdiagnostik wird in den ersten 4 – 6 Wochen zum Schuljahresbeginn von den Klassenlehrerinnen/-lehrern, den Sonderpädagoginnen, der Sozialpädagogischen Fachkraft sowie der Schulleitung durchgeführt.

Im Rahmen der Eingangsdiagnostik werden die Beobachtungen der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers über den gesamten Unterrichtsverlauf berücksichtigt. Weiterhin werden über die Beobachtungen einer weiteren pädagogischen Kraft zu den Bereichen Motorik, Sprache, Sozialverhalten und Aufgabenverständnis in Beobachtungsbögen festgehalten (siehe Anhang).

Die Voraussetzungen der Kinder in den Bereichen Phonologische Bewusstheit, Wahrnehmung und Mathematik werden im Klassenverband mittels Diagnoseheftchen ermittelt.

Weiterhin wird für den Bereich Sprache bei den Eltern der Schulanfänger der Erhebungsbogen des Basic Ü3, der in der Kindertageseinrichtung erhoben wurde, erbeten.

Im Anschluss an die Diagnostik werden zusätzlich zur individuellen Förderung im Klassenverband entsprechend der festgestellten Unterstützungsbedarfe Fördergruppen in Form von Förderbändern in einem Umfang von 2 Wochenstunden eingerichtet. Das Angebot, die Anzahl der Fördergruppen richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Lehrerstunden. Der Förderbereich der Sonderpädagoginnen wird jeweils auf Grundlage der jeweils aktuellen Förderbedarfe der Kinder festgelegt. Die Absprache zu den Förderbändern erfolgen im Jahrgangsteam.

Weiterhin werden im 1. Halbjahr die 2 Wochenstunden Englisch (2. Halbjahr) als zusätzliche Förderstunden eingesetzt.

3.2   Diagnostik und Förderung Jahrgänge 2/3/4

In den Jahrgängen 2, 3 und 4 werden zu Beginn des Schuljahres die aktuellen Lernstände mittels schulintern festgelegten Diagnosetests durch die Klassenlehrerinnen ermittelt.  Diese Ergebnisse und die weiteren Kenntnisse der Lehrkräfte über das einzelne Kind bilden die Grundlage für die weitere Förderung im Rahmen des Klassenunterrichtes sowie bei der Bildung von Fördergruppen.

Im Bereich Sprache kommt zu Diagnosezwecken weiterhin der HSP gemäß der vorgeschriebenen Testzeiträume zum Einsatz.

Bei Verdacht auf eine Lese-Rechtschreibschwäche im Sinne des Runderlasses “ Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ vom 19.07.1991 wird dieser in Absprache mit den Eltern mittels standardisierter Testverfahren überprüft (siehe Schulinterne Vereinbarungen zum Umgang mit LRS). Die notwendige Förderung findet in einer Kleingruppe statt und zusätzlich werden bei Bedarf (Antrag der Eltern liegt vor) individuelle Nachteilsausgleiche gewährt. Wenn möglich wird die LRS – Förderung durch eine Klassenlehrerin des jeweiligen Jahrgangs erteilt.

Im Schuljahresverlauf wird die Förderung auf der Grundlage der allgemeinen Unterrichtsbeobachtung sowie der Ergebnisse der Lernstandserhebungen/Lernzielkontrollen festgelegt.

3.3 Förderplanung

Für alle Kinder, die zusätzliche aber nicht sonderpädagogische Förderung benötigen, schreibt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer den entsprechenden Förderplan (siehe Förderplanraster) gegebenenfalls in Kooperation mit der Kollegin/dem Kollegen, der den Förderunterricht erteilt. Im Rahmen der Förderplanung werden Lernstand/-entwicklung, das Förderziel sowie die methodische Umsetzung festgehalten. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Förderziele überschaubar und erreichbar sind.

Die Förderpläne für die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer der Sonderpädagogin und gegebenenfalls der Integrationskraft kooperativ erstellt.

Alle Förderpläne werden den Erziehungsberechtigten im Rahmen der Elternsprechtage vorgelegt und ausführlich mit ihnen besprochen, insbesondere auch die außerschulischen Fördermöglichkeiten. Sowohl Lehrkräfte, Schulleitung und Erziehungsberechtigte unterschreiben den Förderplan. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie.

Pro Schulhalbjahr wird eine Jahrgangsteamsitzung für die Förderplanung genutzt.

4. Leistungsmessung

4.1 Zielgleicher Bildungsgang

Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die im zielgleichen Bildungsgang der allgemeinen Schule unterrichtet werden, gelten die im Leistungskonzept der SGGS festgelegten Kriterien zur Leistungsmessung, wobei die individuellen Förderziele hinsichtlich des jeweiligen Förderschwerpunktes einbezogen werden. Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbeeinträchtigungen (Sehen, Hören und Kommunikation) oder körperlich – motorischen Beeinträchtigungen erhalten die notwendigen Nachteilsausgleiche, die sich nicht in der Bewertung der individuellen Leistung niederschlagen.

4.2 Zieldifferente Bildungsgänge

Die Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler in den zieldifferenten Bildungsgängen Lernen und geistige Entwicklung erfolgt ohne Notenstufen auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Ziele (siehe AO-SF §32 und §38). Es werden die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte des einzelnen Kindes bewertet. Die Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen erhalten auch in Klasse 4 keine Zensuren.

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