Entschuldigungen für das Fehlen des Kindes im Unterricht müssen schriftlich bei dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin eingereicht werden. Die Abmeldung vom Unterricht per Anruf oder Mail befreit nicht von der schriftlichen Entschuldigung.
Da die Schule die Entschuldigungen für fünf Jahre aufbewahren muss, ist es notwendig, dass Sie die Entschuldigungen bitte nicht das Mitteilungsheft, sondern auf einen separaten Zettel oder nutzen Sie das bereitgestellte Entschuldigungsschreiben.